Trennung und Scheidung gestalten
Als Fachanwältin für Familienrecht bearbeite ich alle Gebiete des Familienrechts. Um die Bande zwischen den Parteien, vor allem wenn Kinder vorhanden sind, nicht vollständig zu zerschlagen, bin ich bemüht, eine außergerichtliche Streitschlichtung herbeizuführen. Ziel ist der Abschluss einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung. Eine solche Regelung bietet nicht nur Vorteile für den selbständigen Unternehmer. Auch andere Berufsgruppen setzen sich damit in eine Lage, über die dann bereits geregelten Dinge nicht mehr streiten zu müssen. Das dann folgende gerichtliche Ehescheidungsverfahren ist danach in der Regel unproblematisch, häufig auch nur durch die Begleitung eines Anwaltes, zu führen.

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„Wenn wir die Vergangenheit
und die Gegenwart mit-
einander streiten lassen,
werden wir die Zukunft
verlieren.“
(Winston Churchill)
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